Hengeler Mueller ernennt vier neue Partner und vier neue Counsel

25. November 2019

Hengeler Mueller ernennt zum 1. Januar 2020 Maximilian Bülau (Frankfurt), Dr. Markus Ernst (München), Dr. Antonia Hösch (Frankfurt) und Dr. Daniel J. Zimmer (Düsseldorf) zu Partnern. Zum gleichen Zeitpunkt werden Dr. Johannes Baumann (Frankfurt), Alexander Bekier (Berlin), Dr. Susanne Koch (Düsseldorf) und Dr. Moritz Rademacher (Düsseldorf) Counsel der Sozietät.

Dr. Georg Frowein und Dr. Rainer Krause, Co-Managing Partner von Hengeler Mueller:

"Wir freuen uns sehr, dass diese talentierten Anwältinnen und Anwälte uns künftig als Partner und Counsel repräsentieren. Sie alle haben unsere Mandanten und uns in den vergangenen Jahren durch hervorragende Arbeit und Teamgeist beeindruckt. Sie werden einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Sozietät leisten. Wir gratulieren sehr herzlich und freuen uns auf die Fortsetzung unserer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit."

Maximilian Bülau vertritt Unternehmen in komplexen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in internationalen und deutschen Schiedsverfahren und bei außergerichtlichen Streitbeilegungen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten sowie vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Zu seinen größeren Mandaten zählt aktuell die Verteidigung eines börsennotierten Unternehmens gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Darüber hinaus vertritt Maximilian Bülau in- und ausländische Mandanten in Post-M&A-Streitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Dr. Markus Ernst berät zu steuerlichen Fragestellungen bei Transaktionen, Umstrukturierungen, Finanzierungen, Betriebsprüfungen und streitigen Verfahren. Neben dem transaktionsbegleitenden Steuerrecht und der steuerlichen Strukturberatung bildet die Begleitung von Finanzinstituten bei steuergetriebenen internen Ermittlungen einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Zu seinen Mandanten zählen in- und ausländische Unternehmen, Finanzinstitute sowie Private Equity Häuser. Zuletzt beriet Markus Ernst etwa Elanco Animal Health beim Erwerb von Bayer Animal Health, die Deutsche Börse bei Schaffung eines neuen Index- und Portfolio/Risk Analytics-Anbieters sowie VTG beim Erwerb der NACCO-Gruppe.

Dr. Antonia Hösch vertritt Unternehmen in komplexen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten, in internationalen und deutschen Schiedsverfahren sowie bei außergerichtlichen Einigungen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich vertrags- und gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten (einschließlich Post-M&A-Angelegenheiten). Antonia Hösch berät zudem in Streitigkeiten mit Bezug zu kartellrechtlichen Fragestellungen sowie im Bereich Bankenhaftung und bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen. Zu ihren Mandanten gehören unter anderem Finanzinstitutionen, Unternehmen aus den Branchen Telekommunikation und Automotive sowie ein ausländischer Staat.

Dr. Daniel J. Zimmer ist auf Fragen des Energie- und Kartellrechts spezialisiert. Im Energierecht unterstützt er Investoren und Energieversorgungsunternehmen bei M&A-Transaktionen und berät Unternehmen in regulierungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt seiner kartellrechtlichen Beratung stehen die Vertretung von Unternehmen in Kartellschadensersatzprozessen und deren außergerichtliche Konfliktlösung. Er vertritt zudem Unternehmen vor Kartellbehörden und Gerichten in Kartellverfahren und berät zu Fragen der kartellrechtlichen Compliance. Zu seinen Mandanten im Energiebereich zählen u.a. First State Investment, Ørsted und TenneT. Im Bereich Kartellrecht unterstützt er u.a. Pilkington und MAN bei der Verteidigung gegen Kartellschadensersatzansprüche.

Dr. Johannes Baumann berät bei M&A-Transaktionen, einschließlich komplexer Umstrukturierungen, sowie im Gesellschaftsrecht und vertritt dabei Unternehmen, Private Equity- und andere Finanzinvestoren. Zuletzt war er unter anderem an der Übernahme des Antennen- und Filtergeschäfts von Kathrein durch Ericsson beteiligt und hat Bain Capital bei der Veräußerung einer Beteiligung an der Wittur-Gruppe an das kanadische Public Sector Pension Investment Board beraten.

Alexander Bekiers Beratungsfelder liegen im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen sowie M&A-Projekten. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen, etwa im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Zudem vertritt Alexander Bekier Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit einem Schwerpunkt auf Organhaftungsfragen. Zuletzt war er unter anderem am Verkauf US-amerikanischer Linde Geschäftsbereiche an ein Konsortium des Industrieunternehmens Messer und des Private Equity Hauses CVC sowie der Schaffung einer unabhängigen deutschen Mediengruppe durch von KKR beratene Fonds beteiligt.

Dr. Susanne Koch ist auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert und berät Investoren, Unternehmen, Verbände und Körperschaften im europäischen und nationalen Kontext zu allen öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Fragen. Ferner vertritt sie ihre Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Behörden sowie anderen Marktteilnehmern und berät Unternehmen und Finanzinvestoren bei M&A-Transaktionen in allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Zu ihren jüngeren Mandaten gehören die Beratung von Elanco Animal Health beim Erwerb von Bayer Animal Health sowie der Günther Gruppe zum Übernahmeangebot von ZEAL Network an die Aktionäre von Lotto24.

Dr. Moritz Rademacher berät im Öffentlichen Wirtschaftsrecht Investoren, Unternehmen und Körperschaften zu allen öffentlich-rechtlichen Fragen. Er ist insbesondere im Energiesektor und anderen regulierten Industrien, dem Luftverkehrsrecht, dem Bankaufsichtsrecht, dem Produkt- und Lebensmittelrecht, dem Berg- und Umweltrecht sowie im Europarecht tätig. Ferner begleitet er Mandanten in behördlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in zivilgerichtlichen Schadensersatzprozessen und in verwaltungsrechtlichen Verfahren.

zurück