Hengeler Mueller berät ICF BANK AG bei Registrierung als Benchmark-Administrator

02. Juli 2019

Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank hat erfolgreich das Verfahren für die Registrierung als Benchmark-Administrator nach der EU-Benchmark-Verordnung durchlaufen.

Die 2016 erlassene EU-Benchmark-Verordnung reguliert die Bereitstellung von Indizes, die als Grundlage von Finanzprodukten Verwendung finden. Benchmark-Administratoren mit Sitz in der EU benötigen ab dem 1. Januar 2020 eine Erlaubnis für die Bereitstellung von Referenzwerten. Die Verwendung eines Referenzwerts durch beaufsichtigte Unternehmen ist nur zulässig, sofern der Administrator die erforderliche Erlaubnis besitzt.

Hengeler Mueller hat die ICF BANK AG im Rahmen des Registrierungsverfahrens beraten. Tätig waren der Partner Dr. Christian Schmies und der Associate Dr. Tobias Wohlfarth (beide Asset Management, Frankfurt).

 

zurück