Axel Springer gewinnt Statusverfahren mit Hengeler Mueller

07. Mai 2019

Das Landgericht Berlin hat einen Antrag von Konrad Erzberger, unterstützt durch Betriebsräte und die Gewerkschaft ver.di, auf Besetzung des Aufsichtsrats der Axel Springer SE mit Arbeitnehmervertretern zurückgewiesen. In seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Aufsichtsrat der Axel Springer SE zutreffend besetzt ist, weil dieser zum Schutz der journalistischen Tätigkeit des Verlagshauses vor der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) im Jahre 2013 nur aus Vertretern der Aktionäre bestand. Entscheidend sei die bei Umwandlung tatsächlich praktizierte Mitbestimmungsfreiheit (Ist- statt Soll-Zustand). Diese für das Gründungsrecht der SE bedeutende Rechtsfrage ist zwischen den Instanzgerichten umstritten. Obwohl es für die Entscheidung im konkreten Fall darauf nicht ankam, ließ das Landgericht Berlin darüber hinaus erkennen, dass Axel Springer die Mitbestimmungsfreiheit in Folge des journalistischen Tendenzschutzes seiner Zeit zu Recht in Anspruch genommen hatte, d.h. der gesetzmäßige Soll-Zustand herrschte. Die Mitbestimmungsfreiheit wird in der SE perpetuiert.

Hengeler Mueller berät die Axel Springer SE. Tätig sind der Partner Dr. Andreas Austmann sowie Associate PD Dr. Gerrit Forst (beide Gesellschaftsrecht, Düsseldorf).

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