Hengeler Mueller berät Vodafone Kabel Deutschland bei gütlicher Beilegung des Rechtsstreits mit ARD und ZDF um Einspeiseentgelte

05. April 2018

Der Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland und die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das ZDF haben ihre langjährige Auseinandersetzung über die Zahlung von Einspeiseentgelten einvernehmlich beendet. Deren Ausgangspunkt war die Ankündigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2011, den seinerzeit bestehenden Vertrag mit Vodafone Kabel Deutschland zu kündigen und fortan kein Entgelt mehr für die Kabelverbreitung zu zahlen.

Diese Ankündigung hatte zunächst ein Verfahren beim Bundeskartellamt ausgelöst; auf ihre Umsetzung durch die Vertragskündigung der Rundfunkanstalten zum Jahresende 2012 reagierte Vodafone Kabel Deutschland mit zehn parallelen Zivilklagen gegen unterschiedliche Rundfunkanstalten. Nachdem die Landes- und Oberlandesgerichte diese Klagen zunächst mit unterschiedlichen Begründungen abgewiesen hatten, hob der Bundesgerichtshof die von Vodafone Kabel Deutschland angegriffenen Entscheidungen auf und verwies die Verfahren an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurück (vgl. BGHZ 205, 354 – Einspeiseentgelt). Es folgten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Stuttgart zugunsten von Vodafone Kabel Deutschland (nicht rechtskräftig); Entscheidungen der Oberlandesgerichte München und Koblenz standen noch aus.

Die Einigung führt zu einer Beendigung dieser Verfahren, ebenso wie zur Beilegung mehrerer Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München. Nicht Gegenstand der Einigung ist der Rechtsstreit zwischen Vodafone Kabel Deutschland und der ARTE Deutschland GmbH, in dem das Oberlandesgericht Karlsruhe im Dezember 2016 ARTE zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hatte (nicht rechtskräftig).

Hengeler Mueller hat Vodafone Kabel Deutschland in den verschiedenen Verfahren vertreten und beraten. Tätig waren der Partner Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (TMT) sowie die Associates Dr. Tobias Schubert (TMT) und Dr. Karolin Hiller (Öffentliches Recht) (alle Berlin).

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