Hengeler Mueller berät Mubea bei Joint Venture mit Somboon Advance Technology

03. August 2017

Mubea Engineering AG und Somboon Advance Technology („SAT“) haben eine Vereinbarung über die Gründung eines Joint Ventures getroffen. Die Parteien beabsichtigen über eine noch zu gründende Joint Venture-Gesellschaft in den Bereichen Entwicklung, Herstellung, Verkauf und Vertrieb von Achsfedern, Stabilisatoren und Blattfedern vornehmlich in der ASEAN-Region zu kooperieren. Das am 27. Juli 2017 unterzeichnete Joint Venture Agreement sieht insbesondere vor, dass Bangkok Spring Industrial Co., Ltd., ein mit SAT verbundenes Unternehmen, den Großteil seiner Vermögenswerte auf die zu gründende Joint Venture-Gesellschaft übertragen wird. Die Gründung der Joint Venture-Gesellschaft sowie der Vollzug der übrigen im Joint Venture Agreement vorgesehenen Transaktionen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Kartellbehörden.

Die Mubea-Unternehmensgruppe ist international führend in den Bereichen Entwicklung und Herstellung von komplexen Automobilkomponenten, die zu einer Gewichtsreduzierung von Fahrzeugen führen und durch einen verminderten CO2-Ausstoß zu einem verbesserten Umweltschutz beitragen. Die Mubea-Unternehmensgruppe erzielt weltweit mit über 12.000 Mitarbeitern an 36 Produktions-, Vertriebs- und Entwicklungsstandorten einen Umsatz von ca.  2 Mrd. EUR.

SAT mit Sitz in Thailand ist in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugteilen tätig und an der Börse in Bangkok notiert.

Hengeler Mueller hat die Mubea-Unternehmensgruppe bei der Transaktion als Lead Transaction Counsel beraten. Tätig waren die Partner Dr. Jens Wenzel (Federführung; Gesellschaftsrecht/M&A, Berlin) und Dr. Alf-Henrik Bischke (Kartellrecht, Düsseldorf), die Counsel Fabian Seip (IP/IT, Berlin) und Mathias Link (Steuerrecht, Frankfurt), sowie die Associates Dr. Martin Tasma, Dr. Marvin Vesper-Gräske, Dr. David Huthmacher (alle Gesellschaftsrecht/M&A, Berlin), Dr. Philipp Otto Neideck, Dr. Anja Balitzki (beide Kartellrecht, Düsseldorf) und Marius Marx (Steuerrecht, Frankfurt).

Zu Aspekten des thailändischen Rechts hat Blumenthal Richter & Sumet (Bangkok) beraten.

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