Hengeler Mueller vertritt die Webasto SE in EU-Kartellbußgeldverfahren Standheizungen

17. Juni 2015

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 17. Juni 2015 ein Kartellbußgeldverfahren gegen zwei Hersteller von Pkw- und Lkw-Standheizungen abgeschlossen. Webasto SE wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt hatte.

Hengeler Mueller hat die Webasto SE in dem Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission vertreten. Tätig waren Partner Dr. Hans-Jörg Niemeyer sowie die Associates Johannes von Billerbeck und Dr. Enno Ahlenstiel (alle Kartellrecht, Brüssel).

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