Privatermittler im Spagat

Heikle interne Untersuchungen bei Konzernen


– Thorsten Mäger, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.07.2017 –

Seit interne Untersuchungen bei Unternehmen durch Kanzleien „Internal Investigations" heißen, sind sie komplizierter geworden: Die Befragung der betroffenen Organe und Mitarbeiter findet nicht mehr ohne weiteres in einem rechtlich geschützten Raum statt, wie zwischen Beschuldigtem und Strafverteidiger.

lm Jahr 2010 hat das Landgericht Hamburg im Fall HSH Nordbank die Meinung vertreten, dass die Ergebnisse der unternehmensinternen Ermittlungen vor einer Beschlagnahme nicht geschützt sind, weil die befragten Organe und Mitarbeiter keine ratsuchende Stellung innehaben. Demgegenüber vertrat wenig später das Landgericht Mannheim die Auffassung, dass die Untersuchungs­ergebnisse in den Kanzleiräumen vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind. Der Bundes­gerichtshof kann die Frage nicht klären, weil die Landgerichte die einzigen Beschwerde­instanzen gegen Durchsuchungs­beschlüsse sind. Möglich bleibt eine Verfassungs­beschwerde. Karlsruhe hatte aber, soweit ersichtlich, bislang noch keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

Das Problem lässt sich nicht dadurch lösen, dass darauf verzichtet wird, während der Interviews Notizen zu fertigen. Denn in diesem Fall können die Erkenntnisse nur sehr schwer für die weitere Untersuchung verwertet werden. Die Unsicherheit besteht nicht nur in Deutschland. Auch der High Court of Justice in London hat vor kurzem entschieden, dass das Serious Fraud Office von einem Unternehmen Interview-Notizen herausverlangen durfte, die im Rahmen einer internen Untersuchung von externen Anwälten erstellt wurden.

Noch komplizierter wird es, wenn Ermittler die vom Unternehmen beauftragte Kanzlei zur Aufklärung einspannen. Auf Druck der Justizbehörden in Amerika und der Börsenaufsicht hat Siemens im Jahr 2007 akzeptiert, dass eine vom Unternehmen bezahlte Kanzlei als unabhängige Ermittlerin auftritt. Nach wie vor haben Unternehmen an diesem Modell ein Interesse, insbesondere, um eine Durchsuchung zu verhindern.

Dies verlangt einen Spagat des Anwalts zwischen Unternehmen und Behörde. Wenn sich die Untersuchungen hinziehen, muss diese unbequeme Position über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Stets könnte die Behörde selbst einschreiten. Vor kurzem hat die Münchener Staats­anwaltschaft im Rahmen der Diesel-Ermittlungen Unterlagen einer Kanzlei beschlagnahmt, die VW als interne Ermittlerin beauftragt hatte. Dies hat das Landgericht München I nicht beanstandet. Aus der Gerichts­entscheidung ergibt sich, dass die Kanzlei der Staatsanwalt­schaft mehrmals ausführlich das Ergebnis ihrer Nachforschungen berichtet hatte allerdings nur mündlich. Die Herausgabe von Unterlagen wurde verweigert.

Behörden aus unterschiedlichen Ländern können gegenläufige Erwartungen an die Rolle der Kanzlei haben. So sehen sich die amerikanischen Ermittlungs­behörden nicht als Wächter des deutschen Daten­schutzes. Sie bestehen auf der Herausgabe von Daten. Für die ermittelnde Kanzlei ist es wichtig, stets darlegen zu können, dass sie korrekt und sorgfältig vorgegangen ist. Die Untersuchungen werden teilweise von den Abschluss­prüfern des Unternehmens beobachtet und auditiert.

Wenn die Kanzlei oft in großer Eile und parallel ermittelt, ist es schwierig, jeden einzelnen Schritt zu dokumentieren. So muss sie oft große elektronische Datenmengen mit forensischer Software durchsuchen, um die Nadel im Heuhaufen zu finden. Sie muss die Such­begriffe laufend nachjustieren. Diese ständigen Anpassungen muss sie dokumentieren, um später darlegen zu können, warum sie einen bestimmten Suchbegriff fallengelassen hat. Die Anforderungen, die an den Anwalt in dem beschriebenen Spannungs­feld gestellt werden, dürfen aber auch nicht überspannt werden, weil andernfalls der eigentliche Zweck der Untersuchung – die Ermittlung des Sach­verhalts und die abgewogene Beratung – in den Hinter­grund tritt. Wer nach jedem Schritt zu Dokumentations­zwecken den Fußabdruck mit Gips ausgießen muss, kann sich dem Ziel nur sehr langsam nähern. 

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