Tobias Meyer berät im Gesellschaftsrecht samt arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Bezügen, bei Umstrukturierungen und zu kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie konzernrechtlichen Fragestellungen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2025
  • Ludwig-Maximilians-Universität München