Tobias Meyer berät im Gesellschaftsrecht samt arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Bezügen, bei Umstrukturierungen und zu kapitalmarktrechtlichen Fragen.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie konzernrechtlichen Fragestellungen.