Susanne Walzer berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmenskäufen und Restrukturierungen sowie der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung. Zudem vertritt sie Mandanten auch in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2013
  • Universität Konstanz
  • Bucerius Law School Hamburg (Dr. iur.)

Themen

Veröffentlichungen

  • Neues EuGH-Vorabentscheidungsverfahren zur Zulässigkeit der Beschäftigtendatenverarbeitung auf Grundlage einer Kollektivvereinbarung und zum DSGVO-Schadensersatz, Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft – ZdiW 11/2022, 424 ff. (mit Dr. Maximilian Ohrloff)
  • Der arbeitsrechtliche Schutz der Crowdworker, 2019