Philipp Ersfeld berät in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Asset Manager und Investmentfonds auf den Gebieten des Investmentrechts, Bank- und Kapitalmarktrechts und zu aufsichtsrechtlichen Themen.

Ferner berät er im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen.