Philipp Ersfeld berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Er vertritt dabei Unternehmen, Private Equity-Fonds und andere Finanzinvestoren.

Ferner berät er in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Asset Manager und Investmentfonds auf den Gebieten des Investmentrechts, Bank- und Kapitalmarktrechts und zu aufsichtsrechtlichen Themen.