Patrick Schmidt berät Unternehmen in allen Fragen des geistigen Eigentums und des Rechts der Informationstechnologie.
Er berät insbesondere in technologiebezogenen Transaktionen, entwirft und verhandelt Lizenzverträge über Patente, Know-how, Marken und Software und ist darüber hinaus in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten tätig.
Ferner vertritt er Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.