Patrick Schmidt berät Unternehmen in allen Fragen des geistigen Eigentums und des Rechts der Informations­technologie.

Er berät insbesondere in technologiebezogenen Transaktionen, entwirft und verhandelt Lizenzverträge über Patente, Know-how, Marken und Software und ist darüber hinaus in wett­bewerbs­rechtlichen Streitigkeiten tätig.

Ferner vertritt er Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außer­gerichtlichen Streitbeilegung.