Pascal Brandt berät zu kapitalmarktrechtlichen Themen sowie zum Bank- und Finanzaufsichtsrecht.

Insbesondere begleitet er Unternehmen und Banken bei Kapitalmarkttransaktionen, etwa bei IPOs, prospektpflichtigen Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen mit Börsenzulassung, aber auch bei der Begebung von Hybridanleihen.

Im Bank- und Finanzaufsichtsrecht berät Pascal Brandt in- und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Asset Manager zu Fragen des Investmentrechts, Bankaufsichtsrechts, Zahlungsdienstrechts und Kapitalmarktrechts.