Nora Klusmann berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Sie berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Internal Investigations, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts.

Sie vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwältin seit 2025
  • Bucerius Law School, Hamburg
  • Eberhard-Karls-Universität, Tübingen (Dr. jur.)

Veröffentlichungen

Nachweisschwierigkeiten im Kartellschadensersatzrecht, 2024, Dissertation