Matthias Mayer berät zum Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie zu kapitalmarktrechtlichen Themen.

Im Bank- und Finanzaufsichtsrecht berät er in- und ausländische Versicherungsunternehmen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Asset Manager zu Fragen des Aufsichtsrechts, Investmentrechts, Zahlungsdienstrechts und Kapitalmarktrechts.

Darüber hinaus berät er Unternehmen, Gesellschafter und Banken bei Eigenkapitalmarkttransaktionen, etwa bei Börsengängen (auch im Rahmen von Multiple Track-Verfahren), prospektpflichtigen Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen mit Börsenzulassung.