Mats Kremer berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei M&A-Projekten. Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.

Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Internal Investigations, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2023
  • Attorney-at-Law (New York)
  • Universität zu Köln (Dr. iur.)
  • Cornell Law School, New York (LL.M.)

Veröffentlichungen

  • Die Vertikal-GVO – ein löchriger Schirm für Zusatzabreden?, zusammen mit Thorsten Mäger, NZKart 2025, 354–359
  • Arbeitgeber-Kollusionen und das Kartellverbot, 2022