Irene Rodenstock berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere im Kartellschadensersatz und im Kartellbußgeldverfahren. Sie vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission sowie dem Bundeskartellamt.

Sie berät ferner zu Missbrauchsverfahren, Compliance/Internal Investigations und zu Fragen des Tagesgeschäfts.

Kurzbiografie

  • Universität Augsburg: erste juristische Prüfung / Dipl. Jur.
  • Universidad del País Vasco, San Sebastian, Spanien: Auslandsjahr
  • La Trobe University, Melbourne, Australien: LL.M. in Global Business Law

*In Deutschland nicht als Rechtsanwältin zugelassen