Florian Lenhart berät im Steuerrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die transaktionsbegleitende Steuerberatung, die Beratung im Unternehmensteuerrecht sowie das Internationale Steuerrecht.
Kurzbiografie
Rechtsanwalt seit 2024
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Ludwig-Maximilians-Universität München
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht der Universität München, 2018-2021
Internationale Steuerkoordination als nationaler Rechtfertigungsgrund?, Verein für Internationale Steuern und Finanzen München e.V., München, 22.11.2023
Rechtsreferendare haben keine erste Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG – Replik zu Birkenhof/Bösken, FR 2023, 301 ff. (gemeinsam mit Dr. Jonathan Schindler), FR 2023, 1019-1024
Das Ziel der Wahrung der deutschen Besteuerungsbefugnis als Rechtfertigungsgrund. Das Steuerstaatsprinzip als Anknüpfungspunkt für die Rechtfertigung von Einschränkungen steuersubstratverlagernder Gestaltungsmöglichkeiten, StuW 2022, 50-69
Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 a.F. (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) – zugleich Anmerkung zum Vorlagebeschluss des BFH vom 17.11.2020 – VIII R 11/18, BB 2021, 2070-2077
Folgerichtigkeit im Mehrebenensystem – ein frei aufzulösender Zielkonflikt?, IStR 2021, 91-100 (gemeinsam mit Christoph Horstmann)
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