Florian Klose berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2023
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Dr. iur.)

Veröffentlichungen

  • Proxy Solicitation – Rechtsfragen des organisierten Einwerbens von Stimmrechtsvollmachten, 2022
  • Der trügerische Gleichlauf: Die kleinen, aber feinen Unterschiede zwischen der AG und der dualistischen SE, NZG 2019, 854-858 (mit Niklas Rahlmeyer)
  • Zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Durchführung einer Kapitalerhöhung mit sog. vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss, GWR 2018, 394 (mit Niklas Rahlmeyer)