Dr. Philipp Heuser berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei M&A-Projekten. Er verfügt insbesondere über Beratungserfahrung im Zusammenhang mit weltweiten Fusionskontrollfällen, die Verbindungen mit mehreren Rechtsordnungen aufweisen.
Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.
Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Interne Untersuchungen, Beihilfen- und Vergaberecht, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts.
Er praktiziert auf Deutsch und Englisch und spricht auch Französisch.