Philipp Hanfland vertritt Unternehmen in komplexen, grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten, in internationalen Schiedsverfahren und bei außergerichtlichen Konfliktlösungen. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen kapitalmarkt-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Konflikte ebenso wie Konflikte nach Großschadensereignissen, Post-M&A-Streitigkeiten, vertragsrechtliche Auseinandersetzungen und Verfahren im Bereich des Investitionsschutzes. Seine Mandanten sind Unternehmen aus dem Bereich Finanzdienstleistungen, dem Energiesektor und dem produzierenden Gewerbe und Zertifizierungsunternehmen.

Zu seinen aktuellen größeren Mandaten gehört die Verteidi­gung börsennotierter Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt­information, die Verteidigung eines Unternehmens gegen Schadensersatzansprüche nach einem Dammbruch in Brasilien sowie die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot.

In Schiedsverfahren hat Philipp Hanfland in den vergangenen Jahren verschiedene in- und ausländische Mandanten in Post-M&A-Streitigkeiten vertreten. Weitere Beispiele in diesem Bereich sind die Verteidigung eines Zahlungs­dienst­leistungsunternehmens gegen Ansprüche kanadischer und schottischer Gesellschaften aus der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen sowie die Vertretung einer Gesellschaft gegen einen norwegischen Gasproduzenten wegen Preisanpassung. Ferner berät Philipp Hanfland Unternehmen mit Blick auf Investitionsschutzmaßnahmen im außereuropäischen Ausland.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2006
  • Universitäten Tübingen und Heidelberg (Dr. iur.)
  • Université de Lausanne
  • Anwaltskanzlei in London, 2006-2007