Moritz Evertz berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturie­rungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapital­marktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen. 

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwand­lungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2018
  • Derzeit Secondee bei Cravath, Swaine & Moore, New York City, USA
  • Universitäten Heidelberg, Bonn und Köln (Dr. iur.)

Veröffentlichungen

  • Arbeitsplatzbezogene Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG, EWiR 2019, 583 (zusammen mit Hartwin Bungert)
  • Keine analoge Anwendbarkeit des § 179a AktG auf die GmbH, EWiR 2019, 263 (zusammen mit Hartwin Bungert)
  • Unternehmensstrafrecht aus gesellschaftsrechtlicher Sicht – Eine Untersuchung am Beispiel des nordrhein-westfälischen Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Verbandsstrafgesetzbuchs, 2016