Max Winnenburg berät Unternehmen und Investoren im Kapitalmarktrecht und zu gesellschaftsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt er Unternehmen, Private Equity- und Venture Capital-Fonds und andere Finanzinvestoren in M&A-Transaktionen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.

Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2026
  • Ruhr-Universität Bochum (Dr. iur.)

Ausgewählte Mandate

Veröffentlichungen

  • Artikel 15 DS-GVO als Informationshebel im Organhaftungsprozess, 2025
  • EuGH 26.10.2023 - C-307/22 (m. Anm. Winnenburg), ZD 2024, 22