Constantin Lauterwein berät und vertritt Unternehmen und Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Corporate Compliance.
Zu seinen Mandanten zählen juristische Personen, Gesellschaften und ihre Leitungspersonen, die sich behördlichen Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren ausgesetzt sehen, sowie Unternehmen, die durch Straftaten geschädigt worden sind. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten gegenüber Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Gerichten.
Die Vermeidung von Haftungsrisiken bei unternehmerischen Entscheidungen in Krisensituationen bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Er führt und begleitet interne Untersuchungen und berät zur Implementierung und Verbesserung von Compliance Management Systemen.
Außer mit der Untersuchung und Abwehr von Betrugs-, Untreue-, Steuerhinterziehungs- und Korruptionsvorwürfen war er in den letzten Jahren auch intensiv mit Fragen der Produktcompliance und -haftung, internationalen Finanzsanktionen (OFAC), der Geldwäsche-Prävention sowie der Organhaftung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen befasst.