Christoph Sielmann berät in- und ausländische Mandanten und Mandantinnen in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.         

Er berät insbesondere zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Fusionskontrolle sowie Fragen des Tagesgeschäfts. Zudem ist er ist zu Fragen des EU-Beihilfenrechts sowie des allgemeinen EU- und Verfassungsrechts tätig.