Hengeler Mueller vertritt Google erfolgreich in Auseinandersetzung mit VG Media um Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger

10. Juni 2020

Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat am 4. Juni 2020 vor dem Landgericht Berlin förmlich auf die von ihr behaupteten Ansprüche gegen Google aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) verzichtet. Damit endet eine mehr als sechsjährige Auseinandersetzung um die Frage, ob die VG Media bzw. ihre Wahrnehmungsberechtigten Ansprüche gegen Google nach dem im Jahr 2013 eingeführten LSR haben. Der jüngsten Entwicklung war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2019 vorangegangen, nach der das Presseverleger-LSR aufgrund der Richtlinie 98/34/EG bei der Kommission hätte notifiziert werden müssen. Dies hatte die Bundesrepublik Deutschland im Gesetzgebungsprozess nicht beachtet. Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen nationale Vorschriften, die unter Verletzung der Notifizierungspflicht erlassen worden, nicht angewendet werden.

Hengeler Mueller hat Google in der Auseinandersetzung beim LG Berlin und beim EuGH vertreten. Tätig waren die Partner Dr. Albrecht Conrad (Urheberrecht) und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Urheberrecht/Europarecht), Counsel Dr. Matthias Berberich sowie die Associates Dr. Tobias Schubert, Antonia Wegener, Dr. Amit Datta und Helene Gounalakis (alle Urheberrecht) (alle Berlin).

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