Hengeler Mueller nimmt Dr. Constantin Lauterwein in die Partnerschaft auf

18. Mai 2020

Hengeler Mueller erweitert die Partnerschaft zum 1. Juli 2020 mit Dr. Constantin Lauterwein. Der 40-Jährige kam im Juli 2018 als Counsel zu Hengeler Mueller. Mit seiner Ernennung zum Partner wird die erfolgreiche Compliance-, Investigations- und Wirtschaftsstrafrechtspraxis weiter verstärkt.

Constantin Lauterwein berät und vertritt Unternehmen, Führungskräfte und Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Corporate Compliance. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten gegenüber Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Gerichten. Darüber hinaus führt und begleitet er interne Untersuchungen und berät zur Implementierung und Verbesserung von Compliance Management Systemen. Neben der Untersuchung und Abwehr von Betrugs-, Untreue-, Steuerhinterziehungs- und Korruptionsvorwürfen umfasst seine Beratungspraxis auch internationale Finanzsanktionen , die Providerhaftung für Inhalte im Internet sowie insolvenzrechtliche Auseinandersetzungen und Organhaftung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen.

Dr. Georg Frowein und Dr. Rainer Krause, Co-Managing Partner von Hengeler Mueller:

"Constantin Lauterwein ist für unsere Sozietät eine echte Bereicherung und passt hervorragend zu unserer Kultur. Er verfügt über herausragende Expertise. Wir gratulieren Constantin Lauterwein sehr herzlich und freuen uns auf die Fortsetzung unserer gemeinsamen erfolgreichen Arbeit."

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