Hengeler Mueller berät Siemens bei Anfechtungsklagen gegen die Abspaltung von OSRAM

12. April 2013

Die Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft hat am 23. Januar 2013 die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der Siemens Aktiengesellschaft beschlossen. Verschiedene Aktionäre haben gegen diesen Beschluss Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht, die Anfang April zugestellt wurden. Siemens hat hiergegen ein sog. Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG eingeleitet, um die Blockadewirkung der Klagen im Hinblick auf das Wirksamwerden der Abspaltung zu überwinden. Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 10. April 2013 dem Freigabeantrag stattgegeben. Die Klagen stehen dem Wirksamwerden der Abspaltung damit nicht mehr entgegen.

Hengeler Mueller hatte die Siemens Aktiengesellschaft bereits bei der Strukturierung und Vorbereitung der Abspaltung umfassend beraten.

Tätig im Rahmen des Freigabeverfahrens waren die Partner Prof. Dr. Jochen Vetter (München), Dr. Torsten Busch (Frankfurt), Dr. Simon Patrick Link (München) sowie Senior Associate Dr. Daniel Halmer und Associate Dr. Moritz Schuler (München) (alle Gesellschaftsrecht).

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