Hengeler Mueller vertritt Landwärme in EuG-Verfahren zur schwedischen Biomethan-Förderung gegen die Europäische Kommission

03. Dezember 2020

Das deutsche Biomethan-Unternehmen Landwärme GmbH hat Klage gegen die Genehmigungen der Europäischen Kommission zu schwedischen Beihilfeprogrammen für Biogas erhoben (EuG Rechtssache T-626/20 - Landwärme/Kommission).

Schweden gewährt Beihilfen für die Nutzung von Biogas zur Wärmeerzeugung und als Kraftstoff. Die schwedischen Beihilfenprogramme, die am 29. Juni 2020 von der Kommission genehmigt wurden, ermöglichen eine Kombination mit Beihilfen anderer EU-Mitgliedstaaten. Nach Ansicht von Landwärme führt dies zu einer Überkompensation und Wettbewerbsverzerrung, wenn z.B. dänisches Biomethan nach Schweden importiert wird. Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung der Kombination mehrerer Beihilfen hat die Europäische Kommission in ihren Genehmigungsentscheidungen nicht berücksichtigt.

Landwärme ist der Ansicht, dass geringfügige Änderungen des derzeitigen Förderrahmens die wettbewerbsbeschränkende Wirkung reduzieren und den europäischen Biomethanmarkt fördern könnten.

Hengeler Mueller vertritt Landwärme bei ihrer Klage auf Nichtigerklärung der Genehmigungsentscheidungen der Europäischen Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union. Tätig sind Partner Dr. Jan Bonhage und Senior Associate Malte Frank (beide Beihilfenrecht, Berlin).

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