Hengeler Mueller berät GlaxoSmithKline bei mehrteiliger Transaktion mit Novartis

23. April 2014

Hengeler Mueller berät GlaxoSmithKline (GSK) zu deutschen gesellschafts- und immobilienrechtlichen sowie zu deutschen arbeits- und pensionsrechtlichen Aspekten in zwei Bereichen der großen, miteinander verbundenen dreiteiligen Transaktion mit Novartis. Die Transaktion wurde am 22. April 2014 bekannt gegeben. Die beiden Teile der Transaktion beinhalten zum einen die Zusammenlegung der Geschäftsbereiche Consumer Healthcare von GSK und Novartis, wodurch eine weltweit führende Firma für Gesundheitsprodukte entsteht, sowie zum zweiten die Akquisition der globalen Impf-Sparte von Novartis durch GSK (unter Ausschluss der Grippeimpfstoffe) für eine anfängliche Barabgeltung von 5,25 Mrd. USD mit späteren potentiellen Meilensteinzahlungen von bis zu 1,8 Mrd. USD und fortlaufenden Lizenzgebühren.

Slaughter and May begleitet die Rechtsabteilung von GSK als federführende Kanzlei. Hengeler Mueller berät GSK in einem integrierten Team von Anwälten aus dem „Best Friends“-Netzwerk und anderen führenden Kanzleien.

Bei Hengeler Mueller sind die Partner Dr. Christian Hoefs (Arbeitsrecht/Pensionen) und Dr. Karsten Schmidt-Hern (M&A/Immobilienrecht) sowie Associates Eckbert Müller (Arbeitsrecht/Pensionen), Bianca Vogt, Dr. Jesko Kamischke, Dr. Matthias Löhle, Dr. Malte Wundenberg und Dr. Johannes Honzen (M&A/Immobilienrecht) tätig.

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