Hengeler Mueller vertritt TenneT TSO in einem Grundsatzverfahren zur Netzanbindung von Offshore-Windparks

27. Januar 2015

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 26. November 2014 in einem Beschwerdeverfahren der Nördlicher Grund GmbH gegen die Bundesnetzagentur eine für die zukünftige Errichtung von Offshore-Windparks in der Nordsee und damit für die Energiewende wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. TenneT TSO war als betroffener Übertragungsnetzbetreiber am gerichtlichen Beschwerdeverfahren maßgeblich beteiligt. Die Entscheidung des Gerichts ist nunmehr rechtskräftig.

Der Offshore-Windpark „Nördlicher Grund“ wollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt an das Netz von TenneT TSO angebunden werden. Damit hätte „Nördlicher Grund“ von einer zu diesem Zeitpunkt noch höheren garantierten Einspeisevergütung profitieren können. Eine beschleunigte Anbindung wäre aber nur aufgrund einer neuen Übergangsregelung (§ 118 Abs. 12 EnWG) möglich gewesen, wenn bestimmte Anbindungskriterien zu Stichtagen nach-gewiesen worden wären. Dies hat „Nördlicher Grund“ allerdings nicht getan, sondern sich entschieden, die relevanten Anbindungskriterien auf Grundlage des bis 28. Dezember 2012 geltenden regulatorischen Rahmens auf einmal zu erfüllen (Short-Cut-Option). „Nördlicher Grund“ erfüllte somit die formalen Voraussetzungen der Übergangsregelung nicht, wollte aber eine frühere Anbindung durch eine erweiterte Anwendung der Regelung gerichtlich durchsetzen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun klargestellt, dass eine beschleunigte Anbindung für Short-Cut-Fälle weder nach dem gesetzgeberischen Willen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist. Für sie gelten ausschließlich die neuen gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Offshore-Netzentwicklungsplans und der Zuweisungsentscheidung der Bundesnetzagentur. Für alle Beteiligten und die Energiewirtschaft insgesamt ist diese Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit von erheblicher Bedeutung. Für den Verbraucher entstehen zudem keine zusätzlichen Kosten für die Energiewende, weder als Teil der Netzentgelte infolge des Baus zusätzlicher Offshore-Netzanbindungen noch kurzfristig im Rahmen der EEG-Umlage.

Hengeler Mueller hat TenneT TSO sowohl im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als auch im gerichtlichen Beschwerdeverfahren beraten und vertreten. Tätig waren Partner Dr. Dirk Uwer (Federführung, Energierecht, Düsseldorf) sowie die Associates Dr. Jörg Meinzenbach und Dr. Moritz Rademacher (beide Energierecht, Düsseldorf).

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