Nicolas Schwarz berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts. Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.

Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, im Bereich Compliance/Internal Investigations, im Kartellschadensersatzrecht und zu kartellrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts. Er ist zudem in Fragen des EU-Beihilfenrechts sowie des allgemeinen EU- und Verfassungsrechts tätig.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2021
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • University of Glasgow (LL.M.)