Joachim Burger berät in- und ausländische Mandaten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei M&A-Projekten.

Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten.

Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Internal Investigations, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts. Er ist zudem in Fragen des EU-Beihilfenrechts sowie des allgemeinen EU- und Verfassungsrechts tätig.