Florian Auer vertritt Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt auf vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (einschließlich Post-M&A-Angelegenheiten).

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2023
  • Ludwig-Maximilians-Universität München

Veröffentlichungen

Des einen Freud, des andern Leid – Steueränderung im Crowdlending, jM 2020, 298-302