Florian A. Dendl berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und insbesondere M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2018
  • Ludwig Maximilian Universität München (Dr. iur)
  • New York University (LL.M.)

Veröffentlichungen

  • Die Disposition über Organhaftungsansprüche in der Aktiengesellschaft und im Aktienkonzern – Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG und der ARAG-Doktrin, 2018