Fabian Grossmann berät in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des europäischen und deutschen Kartellrechts, insbesondere bei M&A-Projekten. Er vertritt Unternehmen vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie den europäischen und deutschen Gerichten. 

Er berät ferner zu Missbrauchs- und Kartellverfahren, Compliance/Internal Investigations, Kartellschadensersatz und zu Fragen des Tagesgeschäfts.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2018
  • Bucerius Law School, Hamburg (Dr. jur., LL.B.)
  • Boston College Law School, Boston

Veröffentlichungen

  • Die kartellrechtliche Haftung für Preisschirmschäden, 2017