Eric Becker berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschafts­recht liegt in der Betreuung von Hauptversamm­lungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrecht­lichen Fragen.

Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2016
  • Universität zu Köln (Dr. iur.)
  • University of the West of England, Bristol (LL.M.)
  • Johannes-Gutenberg Universität Mainz

Veröffentlichungen

  • Neues zur Hochrechnung des Börsenkurses bei Strukturmaßnahmen, DB 2021, 940-945 (mit Hartwin Bungert)
  • Bestellung eines besonderen Vertreters für die Geltendmachung konzernrechtlicher Ansprüche, DB 2020, 2058-2061 (mit Hartwin Bungert)
  • Der finale EU-Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen, DB 2019, 1609-1617 (mit Hartwin Bungert)
  • Unternehmerische Freiheit in deutscher KGaA und britischer PLC – Eignet sich die PLC als Rechtsformalternative für börsenwillige Familienunternehmen in Deutschland?, 2017