Constantin Lauterwein berät und vertritt Unternehmen und Organmitglieder in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Corporate Com­pliance.

Zu seinen Mandanten zählen juristische Personen, Gesell­schaf­ten und ihre Leitungspersonen, die sich behördlichen Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren ausgesetzt sehen, sowie Unternehmen, die durch Straftaten geschädigt worden sind. Er hat umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten gegenüber Staatsanwaltschaften, Aufsichts­behörden und Gerichten.

Die Ver­meidung von Haftungsrisiken bei unternehmerischen Entscheidungen in Krisensituationen bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Er führt und begleitet interne Untersuchungen und berät zur Implementierung und Verbesserung von Compliance Manage­ment Systemen. 

Außer mit der Untersuchung und Abwehr von Betrugs-, Untreue-, Steuerhinterziehungs- und Korruptionsvorwürfen war er in den letzten Jahren auch intensiv mit Fragen der Produktcompliance und -haftung, internationalen Finanzsanktionen (OFAC), der Geldwäsche-Prävention sowie der Organhaftung im Zusammen­hang mit strafrechtlichen Vorwürfen befasst.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2013
  • Hochschule für Politik München (Diplom-Politologe)
  • Ludwig-Maximilians-Universität München (Dipl.-Jur., Dr. jur.)
  • University of Sydney (LL.M.)
  • Internationale Anwaltskanzlei in Berlin und New York 2006-2018

Rankings und Auszeichnungen

  • JUVE (2023/2024): Empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht: Beratung von Unternehmen und für Compliance-Untersuchungen ("Seltene Kombination aus erfahrenem Wirtschaftsanwalt und ausgewiesenem Strafrechtler", JUVE 2020/2021)
  • Chambers (2022): Empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht: Beratung von Unternehmen
  • Legal500 (2023): "Rising Star" im Wirtschaftsstrafrecht
  • Leaders League (2022): Empfohlen für Wirtschaftsstrafrecht
  • Wirtschaftswoche (2023): Die renommiertesten Anwälte für Compliance
  • JUVE (2018): "40 unter 40" Wirtschaftsanwälte in Deutschland

Veröffentlichungen

  • Lutter, Umwandlungsgesetz, Kommentierung der §§ 346-350 UmwG, 2023
  • beck-online.​GROSSKOMMENTAR zum GmbH-Recht, §§ 82 ff. GmbHG (Straf- und Bußgeldvorschriften), 2023
  • Beck’sches M&A-Handbuch, Compliance Due Diligence (gemeinsam mit Vera Jungkind), 2. Auflage 2022
  • Akteneinsicht für den Verletzten - Theorie, Praxis und Reform, in: Abraham/Bublitz/Geneuss/Krell/Wegner (Hrsg.), Verletzte im Strafrecht, 2020
  • Co-Autor: Esser/Rübenstahl/Saliger/ Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, Kommentar mit Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, 2017 (Bilanzstrafrecht)
  • Akteneinsicht und Auskünfte für den Verletzten, Privatpersonen und sonstige Stellen – §§ 406e und 475 StPO, 2011
  • The Limits of Criminal Law: A Comparative Analysis of Approaches to Legal Theorizing, 2010
  • Symbolische Gesetzgebung, Eine Untersuchung am Beispiel Strafrecht, 2006 

Ausgewählte Mandate

  

  • Industrieunternehmen: Untersuchung und Beratung zu Korruptionsvorwürfen im Ausland
  • Hengeler Mueller begleitet Vonovia SE bei interner Untersuchung 
  • Healthcare Unternehmen: Weltweite Ermittlungen zur Produktcompliance
  • GRENKE AG: Interne und externe Untersuchungen im Zusammenhang mit negativen Darstellungen durch einen Shortseller
  • Deutsche Börse AG: Interne Untersuchung
  • Anbieter von Medizinprodukten: Unternehmensverteidigung in einem Verfahren wegen Betruges
  • Technologieunternehmen: Ermittlungen des U.S. Department of Justice wegen Korruptionsverdachts in mehreren Ländern
  • Maschinenbauunternehmen: Untersuchungen zur Produktsicherheit in mehreren Ländern
  • Bank: Unternehmensverteidigung in einem Verfahren wegen Insiderhandels