Christian Häußer berät in- und ausländische Unternehmen sowie Investoren in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die laufende arbeits- und dienstvertragsrechtliche Beratung als auch die Begleitung von M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen. Christian Häußer führt regelmäßig Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten und vertritt Unternehmen in Einigungsstellen und vor Gericht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die arbeitsrechtliche Compliance-Beratung, die Beratung zu Vergütungssystemen und zu datenschutzrechtlichen Fragen.
Christian Häußer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.