David Fabry vertritt Unternehmen und Investoren in streitigen Auseinandersetzungen. Zudem berät er im Kapitalmarktrecht und zu gesellschaftsrechtlichen Fragen. 

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.