Conrad Ruppel berät nationale und ausländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Fondsinitiatoren und Investmentgesellschaften sowie Asset Manager auf den Gebieten des Investmentrechts, Bankaufsichtsrechts und Kapitalmarktrechts.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auch auf dem Gesellschaftsrecht, insbesondere berät er zu Fragen der Corporate Governance, Compliance und Haftung.