Conrad Fritz berät im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen. Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.
Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Betreuung von Hauptversammlungen, Kapital-, Umwandlungs- und anderen Strukturmaßnahmen sowie von konzernrechtlichen Fragen.