Christoph Roggemann berät Banken, Investoren und andere Unternehmen im Gesellschaftsrecht, bei Umstrukturierungen sowie M&A-Transaktionen.

Ferner berät er zu kapitalmarktrechtlichen Fragen und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Übernahmen.

Darüber hinaus begleitet er Unternehmen und Bankenkonsortien bei Kapitalmarkttransaktionen, insbesondere bei IPOs (auch im Rahmen von Multiple Track-Verfahren), prospektpflichtigen Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen mit Börsenzulassung, aber auch bei der Begebung von High Yield-Bonds.

Kurzbiografie

  • Rechtsanwalt seit 2018
  • Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Università Cattolica Del Sacro Cuore, Mailand
  • Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden (Dr. jur.)

Veröffentlichungen

  • Zivilrechtlicher Anlegerschutz bei bedingten Pflichtwandel- und Herabschreibungsanleihen – Zugleich ein Beitrag zur Harmonisierung des Gläubigerschutzes in der Europäischen Bankenunion unter Berücksichtigung eines Vergleiches mit dem US-amerikanischen und dem schweizerischen Recht, Duncker & Humblot, 2020
  • Publizitätspflichten beim Rückerwerb eigener Aktien zur Mitarbeitervergütung und Einziehung, NZG 2019, 1005 (gemeinsam mit Dr. Jan Häller)