Anton Petrov berät und vertritt Unternehmen und die öffentliche Hand zu allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Er ist insbesondere im Vergabe- und Beihilfenrecht sowie zu Fragen des EU- und Verfassungsrechts tätig.

Darüber hinaus vertritt Herr Petrov Unternehmen in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.