Anforderungen

Unsere Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre juristische Qualifikation durch Prädikatsexamina (in aller Regel mindestens zwei „vollbefriedigend“) nachgewiesen haben. Wir nehmen diese Voraussetzung ernst. Ohne gute, ausbaufähige Englischkenntnisse kommt man ebenfalls nicht aus. Der Lebenslauf sollte zeigen, dass Sie nicht nur hervorragend ausgebildet sind, sondern auch über den „Tellerrand“ geschaut haben, z. B. durch Studienortswechsel, Auslandsaufenthalte oder engagierte extra-curriculare Aktivitäten (Kultur, Sport, Politik o. ä.).

Viele unserer Associates sind promoviert oder verfolgen eine Promotion, viele haben auch vor dem Berufsstart längere Zeit im englischsprachigen Ausland studiert. Weder die Promotion noch der LL.M.-Titel (so sehr wir beides begrüßen) sind jedoch Einstellungsvoraussetzung. Spezialkenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten sind willkommen, aber nicht erforderlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die meisten unserer Associates als Berufseinsteiger zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns noch nicht über Berufserfahrung verfügen.


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